Hygieneplan Corona 2020 08 07 1. Für die Schülerinnen und Schüler und alle unmittelbar in der Schule tätigen Personen wird die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern teilweise aufgehoben. Aber wo immer es möglich ist, soll der Mindestabstand eingehalten werden.Zu schulfremden Personen soll weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wenn möglich, soll bei Dienstbesprechungen, Sitzungen
weiterlesen...