Im sechsten Schuljahr steht für Ihre Kinder und Sie, liebe Eltern, eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule ab Jahrgangsstufe 7. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, da wir Ihnen und Ihrem Kind helfen möchten, denn jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht.
Alle Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung in ausführlicher Form.
Wichtige Termine für das Aufnahmeverfahren:

Die wichtigsten Informationen im Kurzformat:
- Es gibt kein Probejahr mehr an den Gymnasien.
- Die Eignungsfeststellung für das Gymnasium wird in der Förderprognose ausgewiesen, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache die Notensumme 14 aus den Noten des zweiten Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klasse nicht überschritten wird.
- Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl die Eignung durch die Notensumme auf der Förderprognose nicht festgestellt wurde, müssen Sie Ihr Kind freiwillig am 9. oder 10. Februar 2026 für einen Probeunterricht am 20. Februar 2026 bei der zuletzt besuchten Grundschule oder Gemeinschaftsschule anmelden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister bereits an einem Gymnasium beschult werden. Dazu melden Sie sich bitte bei uns an!
- Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet grundsätzlich an einem Gymnasium des Bezirkes statt.
- Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 5. bis 12. März 2026. In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben.
- Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Bei der Anmeldung am Gymnasium mit einer Notensumme über 14 – berücksichtigt werden die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache aus den Zeugnissen des zweiten Halbjahres der 5. Jahrgangsstufe und des ersten Halbjahres der 6. Jahrgangsstufe – muss der Anmeldung die Bescheinigung über den bestandenen Probeunterricht beiliegen.
Vereinfachte grafische Darstellung des Aufnahmeverfahrens:


